Menü
Dipl.-Ing. Tuncer Ayaydinli

 

Nach §249 BGB haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Schadenersatz.

Zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfanges und Schadenhöhe, haben Sie das Recht auf den Sachverständigen Ihrer Wahl.

Die Kosten für das Gutachten gehören zum Schadensumfang und werden, bis auf die Ausnahme des Bagatellschadens, von der gegnerischen Versicherung übernommen.

 

Unsere Leistung:

  • Unfallgutachten (Haftpflicht , Kasko)
  • Kurzgutachten zur Beweissicherung
  • Fahrzeugbewertung
  • Technische Gutachten
  • Oldtimerbewertung
  • Reparaturbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Technische Beratung

 

Im Namen und Rechnung der FSP GmbH & Co.KG (dem Partner des TÜV Rheinland) führen wir folgende Prüfungen durch:

  • Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
  • Abgasuntersuchung
  • Änderungsabnahmen
  • Gaswiederholungsprüfungen
  • BoKraft
  • Oldtimergutachten

 


Öffnungszeiten

Mo-Fr09:00 - 18:00 Uhr
Sa10:00 - 14:00 Uhr
Sogeschlossen