Nach §249 BGB haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf
Schadenersatz.
Zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfanges und Schadenhöhe,
haben Sie das Recht auf den Sachverständigen Ihrer Wahl.
Die Kosten für das Gutachten gehören zum Schadensumfang und werden, bis auf
die Ausnahme des Bagatellschadens, von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Unsere Leistung:
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Unfallgutachten (Haftpflicht , Kasko)
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Kurzgutachten zur Beweissicherung
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Fahrzeugbewertung
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Technische Gutachten
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Oldtimerbewertung
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Reparaturbestätigung
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Rechnungsprüfung
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Technische Beratung
Im Namen und Rechnung der FSP GmbH & Co.KG (dem Partner des TÜV
Rheinland) führen wir folgende Prüfungen durch:
- Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
- Abgasuntersuchung
- Änderungsabnahmen
- Gaswiederholungsprüfungen
- BoKraft
- Oldtimergutachten
Öffnungszeiten
Mo-Fr | 09:00 - 18:00 Uhr |
Sa | 10:00 - 14:00 Uhr |
So | geschlossen |